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AGB

 

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Reparaturen, Service- und Wartungsarbeiten, Verkäufe und sonstigen Leistungen von Cycle Hub, Enno Diepen (Einzelfirma), Albisstrasse 71, 8038 Zürich (nachfolgend «Cycle Hub»). Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn Cycle Hub ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

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2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Kundschaft einen Auftrag erteilt, online oder vor Ort einen Termin bucht, ein Produkt kauft oder Cycle Hub einen Auftrag bestätigt. Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

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3. Leistungen und Preise
Cycle Hub erbringt insbesondere Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen an Fahrrädern und E-Bikes und verkauft Fahrräder, Ersatzteile und Zubehör.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäss Preisliste. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und, sofern anwendbar, inklusive Mehrwertsteuer (MWST).

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4. Kostenvoranschlag und Zusatzarbeiten
Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen. Zeigt sich während der Arbeit, dass die Kosten den Voranschlag um mehr als [15 %] oder [CHF 50.–] übersteigen, holt Cycle Hub vor der Weiterführung das Einverständnis der Kundschaft ein. Ist die Kundschaft nicht erreichbar, führt Cycle Hub nur die vereinbarten Arbeiten aus.
Ersetzte Altteile werden fachgerecht entsorgt, sofern die Kundschaft deren Rückgabe nicht bei Auftragserteilung verlangt.

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5. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen bei Abholung bzw. Übergabe der Ware zu bezahlen. Rechnungen mit Zahlungsfrist sind innert [10] Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug schuldet die Kundschaft einen Verzugszins von 5 % sowie ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF [20.–] pro Mahnung.
Cycle Hub ist berechtigt, das Fahrrad bzw. die Ware bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten (Retentionsrecht gemäss Art. 895 ZGB).

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6. Abholung und Aufbewahrung
Reparierte Fahrräder und bestellte Produkte sind nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen.
Werden sie ohne Absprache nicht innert 14 Tagen nach der Fertigstellungsmitteilung abgeholt, kann Cycle Hub eine Aufbewahrungsgebühr von CHF 30.– pro angefangene Woche verrechnen.
Werden Fahrräder oder Produkte trotz schriftlicher Mahnung länger als [3 Monate] nach der Fertigstellungsmitteilung nicht abgeholt, behält sich Cycle Hub vor, die gesetzlichen Schritte zur Verwertung einzuleiten. Die offenen Forderungen werden mit einem allfälligen Erlös verrechnet.

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7. Versand
Ein Versand von Produkten oder Fahrrädern erfolgt nur nach vorgängiger Vereinbarung. Die Versandkosten trägt die Kundschaft. Das Risiko geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf die Kundschaft über.

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8. Gewährleistung
Reparaturen und Service: Cycle Hub führt Arbeiten fachgerecht aus. Bei mangelhafter Arbeit hat Cycle Hub zunächst das Recht, den Mangel kostenlos zu beheben (Nachbesserung).
Verkauf: Für neue Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, für gebrauchte Produkte 1 Jahr ab Übergabe. Allfällige weitergehende Herstellergarantien richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
Mängelrüge: Offensichtliche Mängel sind innert 5 Werktagen nach Übergabe zu melden, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung.
Ausschluss: Nicht unter die Gewährleistung fallen normale Abnutzung und Verschleiss (z. B. Reifen, Bremsbeläge, Ketten), unsachgemässe Nutzung oder Pflege, Unfälle, Sturzschäden sowie Eingriffe oder Reparaturen durch Dritte.

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9. Haftung
Cycle Hub haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
Diese Einschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht für die Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
Für Fahrräder, die sich zur Reparatur bei Cycle Hub befinden, haftet Cycle Hub im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für mitgelassene Gegenstände (z. B. Taschen, Computer, Zubehör) wird keine Haftung übernommen.

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10. Probefahrten
Bei Probefahrten mit Fahrrädern von Cycle Hub haftet die Kundschaft für Schäden, die sie schuldhaft verursacht. Cycle Hub kann für Probefahrten die Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eine Sicherheit verlangen.

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11. Terminvereinbarungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine können bis [24 Stunden] vorher kostenlos verschoben oder abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann Cycle Hub eine Ausfallgebühr von CHF [30.–] verrechnen.

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12. Umtausch und Rückerstattung

Es besteht kein gesetzliches Rückgabe- oder Widerrufsrecht. Gekaufte Produkte werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Rücknahmen aus Kulanz sowie die Stornierung von Terminen und Bestellungen richten sich nach unseren Rückgabe- und Stornierungsrichtlinien ([Link]). Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Ware oder Arbeit bleiben vorbehalten (Ziff. 8).

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13. Datenschutz
Personendaten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der Datenschutzerklärung von Cycle Hub bearbeitet ([Link]).

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14. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich. Zwingende Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Cycle Hub kann diese AGB jederzeit anpassen. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.



Stand 16.10.2026

 

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